Wie trete ich aus der Kirche aus?


Der Kirchenaustritt ist gar nicht so kompliziert. Im Prinzip geht man einfach mit dem Personalausweis, Reisepass oder ausländischen Pass während der Bürozeiten zum Standesamt oder Amtsgericht
(je nach Bundesland) seines Wohnsitzes (oder Zeitwohnsitzes) und tritt aus. Eine Voranmeldung ist nicht nötig. Auch Gründe müssen keine genannt werden. In Deutschland ist allerdings das persönliche Erscheinen erforderlich. Dies ist eine aus kirchlicher Sicht kluge Erschwernis des Kirchenaustritts, wenn z.B. bettlägerige oder schwer gehbehinderte Menschen austreten möchten. Schaffen es diese nicht mehr aus dem Haus, muss man für den Austritt einen Notar zu sich in die Wohnung kommen lassen. Dies kostet natürlich ein paar Euro mehr, doch auch so geht es, und man hat den Kirchenaustritt dann auf diese Weise geschafft.

Häufig gestellte Fragen:


Amtsgericht oder Standesamt?

In Berlin, Brandenburg, Hessen oder Nordrhein-Westfalen gehen Sie zu dem für Sie zuständigen Amtsgericht, im übrigen Deutschland zum Standesamt.

Was ist, wenn ich im Ausland lebe?

Schwierig sieht es aus, wenn Sie zwar Deutscher sind und in Deutschland in eine Kirche hinein getauft wurden, heute aber Ihren Wohnsitz im Ausland haben. Dann zahlen Sie zwar in Deutschland auch keine Kirchensteuer, können aber auch nicht aus der Kirche austreten. Sie bleiben in diesem Sinne also auch rechtlich ein "Gefangener" der Kirche - eine Gemeinheit des deutschen Staatskirchenrechts.
Ihre einzige Möglichkeit in diesem Fall: Sie reisen nach Deutschland ein, melden hier irgendwo wieder kurzfristig einen Wohnsitz an, treten dann dort aus und melden den Wohnsitz dann wieder ab. Ihre eventuellen Flugkosten für diese Prozedur (z.B. von Sydney/Australien hin und zurück) bezahlt Ihnen jedoch niemand.
Selbst ein Notar kann Ihnen hier nicht helfen, denn keiner ist dafür zuständig, die gegebenenfalls von ihm angefertigten Unterlagen entgegen zu nehmen - außer vielleicht ein Sachbearbeiter in irgendeinem Konsulat oder einer kirchlichen Behörde, der die Unterlage gefälligkeitshalber rechtsunwirksam in irgendeiner Schublade aufbewahrt.
Deshalb unbedingt beachten: Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegen möchte, sollte vorher unbedingt noch in Deutschland aus der Kirche austreten!

Brauche ich eine Meldebescheinigung?

In aller Regel nicht. Hin und wieder werden Bürger zwar gebeten, zusätzlich zum Pass eine Meldebescheinigung des Wohnsitzes, die nicht älter als sechs Monate sein soll, mit vorzulegen. Den aktuellen Wohnsitz findet der Standesbeamte aber normalerweise auch auf seinem PC, bzw. das Einwohnermeldeamt ist in der Regel im selben Hause untergebracht und kann die Formalie bestätigen. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann besorgen Sie sich also lieber beim Einwohnermeldeam zunächst eine Meldebescheinigung. Oder Sie rufen vorher bei der Austrittsbehörde an, ob diese wirklich nötig ist bzw. ob Sie diese unmittelbar vor dem Austritt z.B. aktuell im selben Haus bekommen.

Soll ich das Familienstammbuch mitnehmen?

Nur wenn Sie das wollen. Wenn Sie verheiratet, verwitwet oder geschieden sind, wird in manchen Behörden nach Ihrem persönlichen Stammbuch gefragt oder nach den betreffenden Dokumenten, z.B. einer Heiratsurkunde, auf denen Konfessionszugehörigkeiten vermerkt sein können. Notwendig sind diese Eintragungen in den eigenen persönlichen Stammbuch-Unterlagen jedoch nicht. Es sei denn, Sie selbst wollen entsprechende Eintragungen dort vornehmen lassen. Sie dienen dem Standesbeamten aber zur Information und. Orientierung bzw. zur Weiterleitung der geänderten Daten an das Standesamt der einstigen Eheschließung, in dem eventuell ein offizielles Familienbuch einer Ehe (bei Eheschließungen zwischen 1958 und 2008) geführt wird. Zur Sicherheit sollte man das Stammbuch, falls vorhanden, also mitnehmen. Aber wie gesagt: Wenn Sie es nicht wollen, wird dort auch nichts vermerkt.
Exakte Informationen je nach Bundesland in Deutschland und auch für die Länder Österreich und Schweiz siehe bei www.kirchenaustritt.de

Brauche ich sonst irgendwelche Unterlagen?

Nein.
Auch Taufschein, Konfirmationsurkunde oder dergleichen sind nicht nötig. Denn: Der Kirchenaustritt erfolgt in Deutschland beim Staat, nicht bei der Kirche - immer noch. Oft wird jedoch zusätzlich auch noch nach dem Taufschein gefragt, der dokumentiert, in welchem konfessionellen Pfarramt Sie einst in das Taufregister eingetragen worden sind. Oder Sie werden mündlich befragt, in welcher Kirche sie einst getauft worden sind. Sie sollten hier in Ihrem eigenen Interesse diese Frage richtig beantworten, damit auch im kirchlichen Register des einstigen Taufortes ein Eintrag über Ihren Kirchenaustritt gemacht werden kann. Nach Abschluss der Vorgangs, informiert die staatliche Behörde, welche der Kirche hier mühevolle Arbeiten abnimmt, die kirchlichen Behörden.

Ab welchen Alter kann ich austreten?

Schon als Jugendlicher mit 14 Jahren
kann man in Deutschland selbstständig - ohne Zustimmung der Eltern - aus der Kirche austreten. Zwischen dem 12. und dem 14. Lebensjahr bedarf es der Zustimmung des Kindes und der Eltern, weshalb auch ein Zwölfjähriger bei seinem Kirchenaustritt persönlich mit seinem Erziehungsberechtigten vor der staatlichen Behörde erscheinen muss. Bis zum 12. Lebensjahr entscheiden alleine die Erziehungsberechtigten.

Was kostet der Kirchenaustritt?

In Brandenburg ist der Austritt gratis. In anderen Bundesländern zahlen Sie zwischen 5 € (zuletzt in Bremen) und 100 € Verwaltungsgebühr (in einigen Kommunen in Baden-Württemberg) - nicht schön, aber wenig im Vergleich zu den Tausenden, die man einspart. In Bayern gibt´s "Rabatt": Eine Person zahlt 31 € (25 € für den Austritt, 6 € für die Bescheinigung), Ehepartner zusammen zahlen bei gleicher Konfession aber nicht den doppelten Beitrag, sondern "nur" 41 €. Außerdem können alle Kinder ohne Zusatzkosten gleich mit austreten.

Sollte ich mir den Austritt bestätigen lassen?

Unbedingt! Lassen Sie sich auf jeden Fall den Kirchenaustritt auf einer Bescheinigung bestätigen, was nicht automatisch gemacht wird
. Dies kostet normalerweise noch ein paar Euro extra (in Nürnberg z. B. 6 €). Doch die Kirche hat in der jüngeren Vergangenheit vor allem in Ostdeutschland in Spürhundmanier Taufregister durchforstet und Bürger auch nachträglich zur Kirchensteuerzahlung heran gezogen, deren Namen in irgendeinem alten Taufregister gefunden wurden.
Können Sie für diesen Fall den Austritt dann nicht nachweisen (da er z.B. in DDR-Zeiten nicht amtlich dokumentiert wurde), kann es Ihnen passieren, dass Sie eventuell sogar rückwirkend zur Kirchensteuerzahlung aufgefordert werden.
Und auch in Westdeutschland ist Ihr Austritt nicht auf Dauer gespeichert, da die Daten meist nach zehn Jahren gelöscht werden. Der Nachweis kann auch dann nötig werden, wenn Sie Ihren Wohnsitz in ein anderes Bundesland verlegen. Wenn Sie z.B. nach Berlin oder Brandenburg ziehen und keine Kirchenaustrittsbescheinigung vorlegen können, werden Sie dort unter Umständen wieder neu zur Kirchensteuerzahlung verpflichtet. Einem Neubürger in Berlin ist dies z.B. passiert, nachdem die "Spürhunde" der Kirche einen alten Taufregistereintrag dieser Person gefunden hatten und die Austrittsunterlagen bei der Behörde längst geschreddert worden waren.

Ab wann wird der Austritt wirksam?

Ihre Kirchensteuerpflicht endet je nach Bundesland in dem Monat, in dem Sie ausgetreten sind, oder erst im darauf folgenden oder gar erst im übernächsten Monat. Die ein bis zwei Monate werden Sie in diesem Fall auch noch überstehen. Sie müssen keine Ersatzsteuer oder ähnliches zahlen, Ihr bisheriger Kirchensteuerabzug fällt ersatzlos weg.
Seit dem 1. Januar 2011 sind nun nicht mehr die Gemeinden und ihre Bürgerämter, sondern ausschließlich die Finanzämter zuständig für die Änderung des "Kirchensteuermerkmals" auf der Lohnsteuerkarte. Und seit dem Jahr 2012 wird die seither elektronisch geführte Lohnsteuerkarte nach dem Kirchenaustritt automatisch geändert. Sie müssen sich hier also normalerweise nicht mehr darum kümmern. Doch seien Sie lieber wachsam und vergewissern Sie sich, ob auf Ihrer Lohnbescheinigung wirklich alles richtig vermerkt wird! Sie haben es bei der Amtskirche immerhin mit derjenigen Organisation zu tun, die - wie keine andere in ca. 1700 Jahren - die Bürger seelisch und organisatorisch "im Griff" hatte und wo vieles nach Jahrhunderte altem "Gewohnheitsrecht" abläuft, dem sich aber niemand mehr beugen muss.

weitere Fragen:

Kann ich Post von der Kirche bekommen?

Wie funktioniert der Kirchenaustritt in Österreich und der Schweiz?

Sollten Ihnen jetzt noch Zweifel kommen ...

Was sagte das Dekret derBischofskonferenz 2012?

Taufregister: Kirchlicher Besitzanspruch auf Ihre Seele

Literaturhinweise


Was ist, wenn ich weitere Fragen habe?


Haben Sie weitere Fragen? Schreiben sie uns - oder rufen Sie einen ehemaligen evangelischen Pfarrer an: 09394 / 994 222.

Und jetzt: Nichts wie ab in die Freiheit!

"Sobald das Geld im Kasten klingt, die Seele ...

Kirchenaustritt aktuell - Damals wie heute:

"Sobald das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt!

Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig entschied am 26.9.2012 zugunsten der römisch-katholischen Kirche, was bedeutet: Wer sich beim Staat von der Kirchensteuerpflicht gegenüber der römisch-katholischen Kirche abmeldet, hat damit automatisch auch die katholische Religion verlassen, selbst wenn er alles weiterhin genauso glaubt wie bisher. Der Jurist Hartmut Zapp hat den Prozess verloren. "Er will keine Kirchensteuern mehr zahlen, aber trotzdem gläubiges Mitglied der katholischen Kirche sein" (bild.de, 26.9.2012). Das sei nicht möglich, so urteilten die Verwaltungsrichter. Niemand könne also gläubiges Mitglied bleiben, der als Einkommensteuerzahler keine Kirchensteuern mehr zahlen will.

Kommentar:
Der Schuss geht für die Kirche nach hinten los, sobald die Leute jedoch zum Nachdenken anfangen. Denn das Urteil bedeutet: Nur wer sich den Kirchensteuergesetzen unterwirft, ist ein Katholik im Sinne des Dogmas. Wer hier aber bewusst aussteigt, soll laut Dogma das Seelenheil verlieren und dafür wiederum laut Dogma später ins "ewige Feuer" müssen.
Mit anderen Worten: Wer aus der deutschen Kirchensteuergesetzgebung aussteigt wie der überzeugte Katholik Hartmut Zapp, soll dafür für alle Ewigkeiten grausamste Höllenqualen erleiden. Das ist nun mal die Kirche, ohne Wenn und Aber.
Andersherum betrachtet: Auch wenn man als deutscher Steuerzahler das ganze katholische Dogmenwerk glauben würde, reicht das nicht. Man stehe zwar kurz vor dem angeblichen Seelenheil, müsse sich dieses aber dann mit den Steuer-Euros erkaufen.
Es ist immer noch so wie im 16. Jahrhundert, als es hieß: "Sobald das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt!" Damals hatten die meisten Menschen "genug" von der Amtskirche und ihrem unchristlichen Treiben. Und heute werden es auch täglich mehr.