- Sie gehen mit Ihrem Personalausweis (oder Reisepass) zu dem für Sie zuständigen Amtsgericht (in Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Teilen von Rheinland-Pfalz), zum Kreisgericht (Brandenburg) oder zum Standesamt (im übrigen Deutschland). Eine Voranmeldung ist nicht nötig. Erkundigen Sie sich einfach nach den Öffnungszeiten!
- Achtung: Wenn Sie verheiratet sind, brauchen Sie meist auch Ihre Heiratsurkunde.
- Taufschein, Konfirmationsurkunde oder dergleichen sind nicht nötig. Denn: Der Austritt erfolgt beim Staat, nicht bei der Kirche - immer noch.
- Schon als Jugendlicher mit 14 Jahren kann man selbstständig - ohne Zustimmung der Eltern - aus der Kirche austreten.
- In jeder Behörde gibt es Formulare für den Austritt. Dort tragen Sie Ihren Namen und Ihre bisherige Konfession ein. Der Beamte sagt Ihnen genau, was Sie ausfüllen müssen und liest Ihnen Ihre Angaben noch einmal vor - das gilt als Protokoll. Die Gründe für den Austritt will er nicht wissen. Schlimmstenfalls müssen Sie 25-100 € Verwaltungsgebühr zahlen - nicht schön, aber wenig im Vergleich zu den Tausenden, die man einspart. Oft ist der Austritt gebührenfrei. In Mecklenburg und Bayern gibt´s „Rabatt“, wenn Ehepartner gleich gemeinsam austreten.
- Zur Sicherheit: Lassen Sie sich auf jeden Fall eine Kirchenaustrittsbestätigung ausstellen. Dies wird nicht automatisch gemacht. Kostet vielleicht 5 Euro extra. Heben Sie diese gut auf. Da die Kirchen Sie bislang noch nicht aus ihren Taufregistern löschen, kann es Ihnen sonst passieren, dass Sie bei einem Umzug aufgrund des Auffindens Ihres Taufeintrags wieder oder gar rückwirkend zur Kasse gebeten werden, wenn Sie den Austritt nicht nachweisen können.
- Ihre Kirchensteuerpflicht endet je nach Bundesland in dem Monat, in dem Sie ausgetreten sind oder erst im darauf folgenden Monat. Den werden Sie auch noch überstehen.
- Sie müssen keine Ersatzsteuer oder Ähnliches zahlen, ihr bisheriger Kirchensteuerabzug fällt ersatzlos weg.
- Wenn Sie vielleicht nach einigen Tagen oder Wochen einen Brief vom ehemaligen Pfarramt bekommen, keine Angst! Sie haben nichts falsch gemacht. Mittlerweile hat der Staat die Kirche über Ihren Austritt informiert. In den Amtsstuben der Kirchen liegen vielfach vorformulierte Briefe, in denen der Pfarrer sein Bedauern über Ihren Schritt ausdrückt. Was auch immer man dort über Sie denkt - eins ist gewiss: Wer verliert schon gern die Kuh, die er bisher gemolken hat! Meistens bietet Ihnen der Pfarrer ein Gespräch an, das Sie höflich und bestimmt ausschlagen können, wenn Sie nicht mit dem Pfarrer reden wollen. Sie brauchen überhaupt nicht reagieren, wenn Sie nicht wollen, es passiert Ihnen nichts! Sie haben keine Verpflichtungen mehr gegenüber der Kirche und brauchen sich von niemandem ein schlechtes Gewissen oder Ängste einreden zu lassen. Sie haben den Austritt geschafft.
Sollten Ihnen dennoch Zweifel kommen ...
- Jesus von Nazareth wollte keine mit dem Staat verfilzten Kirchen und schon gar keine Kirchensteuer. Er wollte überhaupt keine Kirchen aus Stein mit Pfarrern, Priestern, Kanzeln, Dogmen, Altären, Zeremonien usw.
- Wenn Sie der Kirche den Rücken kehren, aber Gott die Treue halten wollen, bedenken Sie: „Gott ja, Kirche nein, damit sind Sie nicht allein!“ Schon in der Bibel, in der Johannesoffenbarung, heißt es: „Tretet aus von ihr, mein Volk!“ (18,4) - gemeint ist der Auszug aus der verweltlichten Kirche.
- Sie können mit der eingesparten Kirchensteuer so viel Gutes tun, wie Sie wollen - und zwar genau das, was Sie für sinnvoll halten und nicht das, was die Kirche will.
- Sie brauchen weder einen kirchlichen Hochzeitssegen für Ihr Eheglück noch einen kirchlichen Sterbesegen für Ihr Seelenheil. Die Lehre von der ewigen Verdammnis stammt nicht von Jesus, sondern ist eine Irreführung der Kirchen, um Sie einzuschüchtern. Damit ist es jetzt vorbei. Auch keine Sorge wegen der Bestattung: Man bekommt mittlerweile über fast jeden Bestatter eine Begräbnisfeier ohne Kirche vermittelt. Und wenn Sie Ihre Kinder nicht mehr taufen lassen, tun Sie diesen einen großen Gefallen. Denn Sie respektieren ihre Freiheit. Dann können diese später selbst entscheiden, ob sie einer Kirche oder Religionsgemeinschaft beitreten wollen oder nicht.
Wenn Sie noch Fragen haben:
IEhemalige Pfarrer und Priester beraten Sie gerne - kostenlos und unverbindlich!
Kontakt: Dieter Potzel, ehemaliger evangelisch-lutherischer Pfarrer, Tel. 09394 / 994 222
Beratung auch zum Kirchenaustritt in Österreich und in der Schweiz