In Österreich gehen Sie zum Magistrat der Stadt oder zur Bezirkshauptmannschaft der Gemeinde. Dort gibt es bei den Bezirksämtern eine amtliche Kirchenaustrittsstelle. Für alle Fälle sollten Sie Geburtsurkunde, Meldezettel Ihres Wohnsitzes, Taufschein (normalerweise jedoch nicht nötig) und - wenn vorhanden - Heiratsurkunde mitbringen, die Bestimmungen sind je nach Amt etwas verschieden. Der Austritt kostete in Salzburg z.B. vor der Währungsumstellung 335 Schilling Gebühr, meist ist er aber kostenlos. In Österreich ist der Austritt auch schriftlich (per Einschreiben) möglich. Er ist sofort wirksam. Die staatlichen Behörden informieren die kirchlichen, und die Kirchenbeitragspflicht erlischt im folgenden Monat.

In der Schweiz genügt ein formloses Schreiben mit ihren Personendaten an das für Sie bisher zuständige Pfarramt. In der Regel wird Ihr Schreiben ohne weitere Nachfrage bestätigt und an die staatlichen Behörden weitergeleitet, die bisher die Kirchensteuer einzogen. Falls der Pfarrer sich meldet und um ein Gespräch bittet (kommt v.a. in ländlichen Regionen vor), können Sie dankend ablehnen. In bestimmten Orten ist es auch möglich, das Austrittsschreiben bzw. die Austrittserklärung an die politische Gemeinde zu richten. Am besten, Sie informieren sich nach den genauen Regelungen vor Ort.