- Sie gehen mit Ihrem Personalausweis (oder Reisepass und dazu in einigen Bundesländern mit der letzten Meldebescheinigung Ihres Wohnorts) zu dem für Sie zuständigen Amtsgericht (in Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen) oder zum Standesamt (im übrigen Deutschland). Eine Voranmeldung ist nicht nötig. Erkundigen Sie sich einfach nach den Öffnungszeiten!
- Achtung: Wenn Sie verheiratet, verwitwet oder geschieden sind, brauchen Sie in den meisten Bundesländern auch Ihr Familienbuch (Stammbuch) oder die betreffenden Dokumente (Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Partners)
- Taufschein, Konfirmationsurkunde oder dergleichen sind nicht unbedingt nötig. Denn: Der Austritt erfolgt beim Staat, nicht bei der Kirche - immer noch. Sie sollten aber mitteilen, wo Sie einst getauft worden sind, damit auch im dortigen Taufregister ein Eintrag über Ihren Kirchenaustritt gemacht werden kann.
- Schon als Jugendlicher mit 14 Jahren kann man in den meisten Bundesländern selbstständig - ohne Zustimmung der Eltern - aus der Kirche austreten.
- In jeder Behörde gibt es Formulare für den Austritt. Der Beamte sagt Ihnen genau, was Sie ausfüllen müssen und liest Ihnen Ihre Angaben noch einmal vor - das gilt als Protokoll. Die Gründe für den Austritt will er nicht wissen. In Berlin, Brandenburg und Bremen ist der Austritt gratis. In anderen Bundesländern zahlen Sie zwischen 10 und 60 € Verwaltungsgebühr (60 Euro in Neudenau im Landkreis Heilbronn) - nicht schön, aber wenig im Vergleich zu den Tausenden, die man einspart. In Bayern gibt´s "Rabatt": Eine Person zahlt 31 Euro, Ehepartner zusammen zahlen bei gleicher Konfession aber nicht den doppelten Beitrag, sondern "nur" 41 Euro. Außerdem können alle Kinder ohne Zusatzkosten gleich mit austreten.
- Lassen Sie sich auf jeden Fall den Kirchenaustritt auf einer Bescheinigung bestätigen, was nicht automatisch gemacht wird. Kostet vielleicht noch einmal 5 Euro extra. Doch die Kirche hat in der jüngeren Vergangenheit vor allem in Ostdeutschland teilweise Taufregister durchforstet und Bürger zur Kirchensteuerzahlung aufgefordert, deren Namen dort gefunden wurden. Können Sie den Austritt nicht nachweisen, kann es Ihnen passieren, dass Sie evtl. sogar rückwirkend zur Kirchensteuerzahlung aufgefordert werden. Auch in Westdeutschland ist Ihr Austritt nicht auf Dauer gespeichert, da die Daten vielfach nach 10 Jahre gelöscht werden. Der Nachweis kann auch dann nötig werden, wenn Sie Ihren Wohnsitz in ein anderes Bundesland verlegen.
- Vergessen Sie bitte nicht, auch Ihre Lohnsteuerkarte ändern zu lassen. Dazu gehen Sie mit Ihrer Kirchenaustrittsbescheinigung zum Einwohnermeldeamt oder zum Bürgeramt - eben dorthin, wo Sie die Lohnsteuerkarte bekommen haben.
- Ihre Kirchensteuerpflicht endet je nach Bundesland in dem Monat, in dem Sie ausgetreten sind oder erst im darauf folgenden oder gar erst übernächsten Monat. Diese kurze Zeit werden Sie auch noch überstehen.
- Sie müssen keine Ersatzsteuer oder Ähnliches zahlen, Ihr bisheriger Kirchensteuerabzug fällt ersatzlos weg.
- Wenn Sie vielleicht nach einigen Tagen oder Wochen einen Brief vom ehemaligen Pfarramt bekommen, keine Angst! Sie haben nichts falsch gemacht. Mittlerweile hat der Staat die Kirche über Ihren Austritt informiert. In den Amtsstuben der Kirchen liegen vielfach vorformulierte Briefe, in denen der Pfarrer sein Bedauern über Ihren Schritt ausdrückt. Was auch immer man dort über Sie denkt - eins ist gewiss: Wer verliert schon gern die Kuh, die er bisher gemolken hat! Meistens bietet Ihnen der Pfarrer ein Gespräch an, das Sie höflich und bestimmt ausschlagen können, wenn Sie nicht mit dem Pfarrer reden wollen. Sie brauchen überhaupt nicht zu reagieren, wenn Sie nicht wollen, es passiert Ihnen nichts! Sie haben keine Verpflichtungen mehr gegenüber der Kirche und brauchen sich von niemandem ein schlechtes Gewissen oder Ängste einreden zu lassen. Sie haben den Austritt geschafft.
- Wer den Kirchenaustritt erfolgreich geschafft hat, kann einen weiteren Schritt tun. Sie können die Kirchengemeinde, in der Sie einst getauft worden sind, auffordern, Sie aus dem Taufregister komplett zu streichen. Bislang stellt sich die Kirche hier zwar noch stur und behauptet, die Taufe sei nicht rückgängig zu machen. Eine Streichung nahm sie deshalb bisher noch nicht vor. Und dementsprechend gelten Sie trotz Ihres Austritts in kirchlicher Hinsicht unverschämterweise weiter als Katholik oder Protestant. Angeblich hätte "Gott" damals in dieser Weise bei der Taufe gehandelt. Doch das ist grober Unfug und es ist zudem unmoralisch und sittenwidrig, Gott und den Getauften in dieser Weise kirchlich vereinnahmen zu wollen. Weiterhin ist hier zu bedenken, dass der Eintritt in die Kirche durch Taufe in der Regel sogar ohne Zustimmung des Betroffenen erfolgt war, als dieser noch ein Säugling war. Man sollte sich bei den Kirchenvertretern deshalb über diesen fortdauernden Eintrag im Taufregister beschweren. Ein Vermerk des Kirchenaustritts im Taufregister erscheint uns aus geistiger Sicht ungenügend. Man sollte sich deshalb auch nicht gleich mit der ersten kirchlichen Absage abspeisen zu lassen, dass eine Streichung angeblich nicht möglich sei. Denn steter Tropfen höhlt auch hier den Beton.
Sollten Ihnen dennoch Zweifel kommen, ...
- Jesus von Nazareth wollte keine mit dem Staat verfilzten Kirchen und schon gar keine Kirchensteuer. Er wollte überhaupt keine Kirchen aus Stein mit Pfarrern, Priestern, Kanzeln, Dogmen, Altären, Zeremonien usw.
- Wenn Sie der Kirche den Rücken kehren, aber Gott die Treue halten wollen, bedenken Sie: „Gott ja, Kirche nein, damit sind Sie nicht allein!“ Schon in der Bibel, in der Johannesoffenbarung, heißt es: „Tretet aus von ihr, mein Volk!“ (18,4) - gemeint ist der Auszug aus der verweltlichten Kirche.
- Sie können mit der eingesparten Kirchensteuer so viel Gutes tun, wie Sie wollen - und zwar genau das, was Sie für sinnvoll halten und nicht das, was die Kirche will.
- Sie brauchen weder einen kirchlichen Hochzeitssegen für Ihr Eheglück noch einen kirchlichen Sterbesegen für Ihr Seelenheil. Die Lehre von der ewigen Verdammnis stammt nicht von Jesus, sondern ist eine Irreführung der Kirchen, um Sie einzuschüchtern. Damit ist es jetzt vorbei. Auch keine Sorge wegen der Bestattung: Man bekommt mittlerweile über fast jeden Bestatter eine Begräbnisfeier ohne Kirche vermittelt. Und wenn Sie Ihre Kinder nicht mehr taufen lassen, tun Sie diesen einen großen Gefallen. Denn Sie respektieren ihre Freiheit. Dann können diese später selbst entscheiden, ob sie einer Kirche oder Religionsgemeinschaft beitreten wollen oder nicht.
Wenn Sie noch Fragen haben:
Ehemalige Pfarrer und Priester beraten Sie gerne. Kostenlos und unverbindlich!
Dieter Potzel, ehemaliger evangelisch-lutherischer Pfarrer, Tel. 09394 / 994 222
Johannes Meier, ehemaliger römisch-katholischer Priester, Tel. 0931 / 39 03 267
Beratung auch zum Kirchenaustritt in Österreich und in der Schweiz